Freie Demokraten aus Wallenhorst scheitern mit Berufung

Urteil
Urteilsverkündung im Berufungsverfahren 8Symbolbild: FDP Wallenhorst)

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 14. Februar 2023 entschieden, die Berufung der FDP gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zurückzuweisen. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Das Gericht hat im Wesentlichen festgestellt, dass es dem Landesgesetzgeber freisteht, ein Verfahren zur Umrechnung von Mandaten in Ausschusssitze auszuwählen und dabei auch bewusst zu entscheiden, kleinere Gruppierungen zu benachteiligen und größere zu bevorzugen.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst, Markus Steinkamp, erläutert: „Leider ist das Gericht unseres Erachtens weiterhin von einer fehlerhaften Grundannahme ausgegangen, nämlich dass das 2021 wieder eingeführte Verfahren nach d’Hondt zwar kleinere Parteien und Wählergemeinschaften benachteiligt, was korrekt ist, aber das vormalig angewendete Verfahren nach Hare/Niemeyer umgekehrt große Fraktionen benachteiligen würde. In der Literatur und teils auch in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte setzt sich jedoch zunehmend die Erkenntnis durch, dass das Verfahren nach d’Hondt kleinere Gruppierungen benachteiligt, das Verfahren nach Hare/Niemeyer (ebenso wie das nach Sainte-Laguë/Schepers) jedoch nicht in gleichem Maße große Gruppierungen benachteiligt, sondern die bessere mathematische Annäherung darstellt, also insgesamt gerechter ist. Dem ist das OVG Lüneburg noch nicht gefolgt. Weiterhin hat das Gericht weder in der Entscheidung der großen Koalition in eigener Sache durch die unstrittige Bevorzugung großer Parteien noch im zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, also in der Entscheidung in Kenntnis der Wahlergebnisse der Kommunalwahl, einen Verstoß gegen die niedersächsische Verfassung sehen wollen. Das finden wir schade. Unseres Erachtens hätte erst eine verfassungsgerichtliche Prüfung all dieser Punkte Klarheit und Rechtsfrieden gebracht. Zu dieser Prüfung war aber die vormalige große Koalition nicht bereit.“

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens führt Steinkamp aus: „Als Rechtsstaatspartei akzeptieren wir den Urteilsspruch selbstverständlich. Die Messe ist da jetzt gelesen. Auch wenn wir das Urteil inhaltlich für falsch halten, werden wir gegen die Nichtzulassung der Revision keine Beschwerde einlegen. Selbst wenn wir damit am Ende Erfolg hätten, wäre das vor dem Hintergrund der entstehenden Kosten für die Gemeindekasse und das zeitliche Voranschreiten der aktuellen Ratsperiode kein Gewinn mehr.“

Die Zeit spielt nämlich bereits gegen das Verfahren nach d’Hondt, führt Steinkamp aus: „Über alle staatlichen Ebenen und Bundesländer hinweg wird das Verfahren nach d’Hondt kaum noch angewandt. Der Rückschritt des Landes Niedersachsen ist da letztlich nicht mehr als ein anachronistisches Zucken.“ Die neue rot-grüne Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Verfahren zur Sitzverteilung in Ausschüssen auf das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers umzustellen. Die Freie Demokraten begrüßen dies und hoffen, dass die vollumfängliche demokratische Teilhabe auch kleinerer Parteien und Wählervereinigungen spätestens nach der nächsten Kommunalwahl 2026 wieder hergestellt wird.