FDP-Fraktion legt Berufung beim OVG Lüneburg ein

Berufung
Einlegung der Berufung (Symbolbild: FDP Wallenhorst)

Die Fraktion der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst hat heute Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück eingelegt, mit dem die Klage gegen die Änderung des Sitzverteilungsverfahrens abgewiesen wurde. Im Januar 2022 hatte die FDP Klage eingereicht, da sie durch die im Oktober 2021 noch nach der Kommunalwahl beschlossene Änderung des Sitzverteilungsverfahrens für Ausschüsse an der (stimmberechtigten) Teilnahme im Verwaltungsausschuss der Gemeinde und dem Aufsichtsrat der Gemeindewerke ausgeschlossen wurde. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage der FDP-Fraktion in erster Instanz abgewiesen.

Die schriftliche Urteilsbegründung soll nun durch die umfangreich begründete Berufung vor allem in zwei konkreten Punkten überprüft werden. Zum einen bezweifeln die Mitglieder der FDP-Fraktion, dass das gewählte Verfahren nach d’Hondt überhaupt noch zulässig ist. Zum anderen wäre – selbst wenn d’Hondt an sich weiterhin erlaubt sein sollte – ein Wechsel in einem zentralen Bereich der Demokratie, nämlich der Auswirkung des Wählervotums, in einer Weise begründungsbedürftig, der die Ausführungen des Gesetzgebers in keiner Weise gerecht werden.

Die FDP setzt weiterhin darauf, dass das Sitzverteilungsverfahren letztlich vom Staatsgerichtshof überprüft werden kann.