FDP Belm fordert nach Einzug in den Belmer Rat Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS)

STRABS abschaffen
Die FDP Belm fordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. (Symbolfoto: FDP Belm)

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz können Gemeinden für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege, Plätze, selbstständiger Parkflächen und Grünanlagen Beiträge von anliegenden Haus- und Grundbesitzern erheben.

Die FDP Belm findet das unsozial, ungerecht und existenzbedrohend! Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigentümer bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der STRABS wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten – hier kommen regelmäßig vier- bis fünfstellige Beträge zusammen – sind nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentnerinnen und Rentnern nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist häufig der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit STRABS.

Die Freien Demokraten verweisen zudem darauf, wer Straßen denn nutzt. Wenn Straßen von allen genutzt werden, sollen sie auch über das allgemeine Steueraufkommen von allen bezahlt werden! Straßenausbaubeiträge werden hingegen nur von den Grundstückseigentümern gezahlt.

Die Antwort der Landesregierung darauf lautet, den Betroffenen z.B. eine Ratenzahlung für die teilweise existenzbedrohend hohen Beiträge anzubieten. Das reicht den Liberalen nicht, die eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen fordern.

Konkret bedeutet das, alle Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen aus Landesmitteln zu sichern. Das würde nicht nur auch die Belmerinnen und Belmer erheblich entlasten, sondern auch zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand führen.

Da der Landesregierung dazu die Kraft fehlt, will die FDP nach einer erfolgreichen Kommunalwahl 2021 und dem Einzug in den Belmer Rat vor Ort vorangehen und die finanzielle Planungssicherheit für Belmer Anliegerinnen und Anlieger durch Aufhebung der Satzung hergestellten.