FDP Belm kontert unwahre Behauptungen der UWG

Wahlplaket FDP
Wahlslogan pro A33-Nord im Wahlkampf: Typisch UWG Belm? (Foto: FDP Wallenhorst)

In einer Pressemitteilung der UWG in der Ausgabe 12/2021 des Belmer Schaufensters (Seite 18) behaupten Frank Ulrichs und die UWG, eine angeblich geplante Gruppenbildung von UWG und FDP sei vom Vorstand des FDP-Ortsverbandes Wallenhorst-Belm unterbunden worden. Dazu nehmen Martin Wesseln und Silke Wortmann im Namen der Belmer Mitglieder der FDP wie folgt Stellung:

Der Vorstand des Ortsverbandes Wallenhorst-Belm der FDP war niemals mit der Gruppenbildung in Belm befasst und hat sich dazu nicht positioniert. Dieser Vorschlag von Frank Ulrichs wurde bei einem Treffen der Belmer Mitglieder besprochen und wegen fehlender inhaltlicher Schnittmengen abgelehnt. Eine Gruppenbildung wurde seitens der FDP zuvor nicht in Aussicht gestellt und daher auch nicht „abgesagt“. Der Verzicht auf einen Zusammenschluss läuft weiter nicht den Interessen der Wählerinnen und Wähler zuwider und musste nicht begründet werden. Sowohl die UWG-Fraktion als auch die FDP-Fraktion wären über Grundmandate mit Rede- und Antragsrechten in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss vertreten gewesen. An den Mehrheitsverhältnissen im Rat ändert eine Gruppenbildung zudem nichts.

Bei dem Treffen der Mitglieder unter Moderation des Ortsverbandsvorsitzenden Daniel Eling, der selbst in Osnabrück wohnt und weder in Wallenhorst noch in Belm bei der Kommunalwahl kandidierte, war kein FDP-Mitglied aus Wallenhorst anwesend. Das weiß auch Frank Ulrichs als Teilnehmer des Treffens. Frank Ulrichs war zudem bis zu seinem fluchtartigen Parteiaustritt Mitglied des Ortsvorstands und in die Kommunikation vollumfänglich einbezogen. Dass er dennoch wissentlich die Unwahrheit verbreitet, kann nur dadurch erklärt werden, dass er und die UWG mit dem sprichwörtlichen Rücken zur Wand stehen. Sowohl das Mandat von Frank Ulrichs im Rat der Gemeinde Belm als auch das Zusammengehen mit der UWG stehen nämlich nach Ansicht der FDP auf rechtlich wackligen Füßen.

Die FDP-Mitglieder sind der festen Überzeugung, dass Frank Ulrichs nach seiner charakterlosen Scharade kein legitimes Mitglied des Belmer Rates ist. Er hat sein Mandat durch den Listenplatz der FDP erhalten. Hätten die Freien Demokraten eine andere Reihenfolge bestimmt, wäre er – anders als Silke Wortmann – nicht in den Rat gewählt worden. Er ist insoweit nicht „seinen“ Wählerinnen und Wählern angeblich verbunden, sondern denen der Liste der FDP, die sich gegenüber der Partei enttäuscht über sein Verhalten geäußert haben.

Offen ist noch, ob Frank Ulrichs formal legal Mitglied des Rates ist. Daran bestehen für die Liberalen erhebliche Zweifel. Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz geregelt, dass Personen, welche ihre Partei vor dem Antritt eines Mandats verlassen, keinen Sitz erwerben können. Die FDP lässt die Situation derzeit im Detail anwaltlich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Mandatserwerb von Frank Ulrichs einleiten.

Unabhängig davon ist zweifelhaft, ob Frank Ulrichs sich überhaupt der UWG anschließen konnte. Eine detaillierte Darstellung, was gegen einen legalen Zusammenschluss spricht, wurde unten an diese Pressemitteilung angefügt. Für die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen, Fraktionszuwendungen sowie Ausschusssitzen und ‑vorsitzen wäre dann ausschließlich die UWG-Fraktion mit zwei Mitgliedern zu berücksichtigen, nicht jedoch eine UWG-Gruppe oder ähnlich mit drei Mitgliedern.

Diese grundsätzlichen Webfehler der UWG-Aufstellung im Rat werden sich nicht aussitzen oder wegwischen lassen. Das gilt selbst dann, wenn die Volte am Ende rein formal Bestand haben sollte und andere Parteien um des lieben Friedens willen die fehlerhaft vergebenen Ausschusssitze tolerieren. Wählerinnen und Wähler fühlen sich dennoch durch das Verhalten von Frank Ulrichs um ihre Stimmen betrogen. Die Beihilfe dazu seitens der UWG wird in mehreren Eingaben an die Partei verurteilt. Die Belmer Mitglieder der FDP stehen mit ihrer Einschätzung zu mangelndem Charakter und fehlender Verlässlichkeit jedenfalls nicht allein. Diese Wertung sehen sie durch das fortgesetzte Verbreiten von Unwahrheiten durch Frank Ulrichs bestätigt.

Ob Frank Ulrichs auch gegenüber der UWG falsch über die Einstellung der FDP zu einer Gruppenbildung informiert hat, muss die UWG prüfen. Deren Mitglieder müssen entscheiden, ob das Miteinander mit anderen Gruppierungen im Belmer Rat dauerhaft vergiftet bleiben soll oder ob hier die Reißleine gezogen wird. Die kalte Schulter der übrigen Parteien im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung zeigt, dass sich die UWG und Frank Ulrichs ins Abseits manövriert haben: Verständnis oder Respekt für den Seitenwechsel sucht man in der Belmer Kommunalpolitik vergebens. Ihren Zielen, um die es vorgeblich geht, wird die UWG durch ein „Weiter so“ mit Frank Ulrichs nicht dienen. Wer Fairness einfordert, darf sie selbst nicht mit Füßen treten. Den Anliegen der Wählerinnen und Wähler erweist die UWG mit ihrem Streben allein nach Ausschusssitzen und der folgenden Isolation im Rat einen Bärendienst.

Ergänzende Informationen zur Rechtmäßigkeit der „UWG-Fraktion“:

Um eine Fraktion handelt es sich bei der dreiköpfigen Gruppierung nicht, jedenfalls nicht im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Fraktionen sind auf Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse von Ratsfrauen und Ratsherren, die aufgrund desselben Wahlvorschlages gewählt wurden.

Es handelt sich um den Versuch der Bildung einer Gruppe durch Zusammenschluss des Abgeordneten Frank Ulrichs mit der Fraktion der UWG. Gruppen sind auf Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse von Ratsfrauen und Ratsherren, die aufgrund verschiedener Wahlvorschläge ihren Ratssitz erlangt haben. Dies ist hier der Fall, Frank Ulrichs erhielt vorerst ein Listenmandat über den Wahlvorschlag der FDP.

Innerhalb des Rates wird auf die namentliche Unterscheidung oft kein großer Wert gelegt, weil das Gesetz Fraktionen und Gruppen gleichbehandelt. Allerdings: Anders als eine Fraktion wurde eine Gruppe so nicht gewählt, eine Gruppe in einer kommunalen Vertretung muss daher von Mitgliedern mit in wesentlicher Hinsicht übereinstimmender politischer Überzeugung gebildet werden. Unstrittig unzulässig ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine allein zum Zwecke der Besetzung der Ausschüsse als Zählgemeinschaft gebildete Gruppe (BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03; BVerwG, Urteil vom 09.12.2009 - 8 C 17.08). Genau dieser Sachverhalt liegt hier vor.

Dem Versuch der Gruppenbildung liegt keine politische Homogenität zugrunde. Öffentliche Aussagen von Frank Ulrichs und den gewählten Mitgliedern der UWG stehen in offenkundigem Widerspruch. Z.B. zeichnete sich die UWG bisher durch eine strikte Ablehnung der A 33 Nord aus, ein Thema, das in Belm als vorherrschend und identitätsstiftend charakterisiert werden kann. Die Presse berichtet jedoch nach einem Gespräch mit Frank Ulrichs: „Nach Meinung Ulrichs‘ (…) wäre der „Lückenschluss“ die einzige Lösung, um gerade den überregionalen Verkehr auf die A33 zu leiten. „Dadurch würde die Lebensqualität in den einzelnen Ortsteilen deutlich angehoben werden.““ (vgl. Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 07.09.2021). Und während die UWG und Frank Ulrichs nun versuchen, die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung als ihr verbindendes Projekt dazustellen, war Frank Ulrichs persönlich unmittelbar nach der Kommunalwahl nach Presseberichten bereits bereit, diese Wahlforderung zurückzustellen (vgl. Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 15.09.2021). Dazu passt, dass Frank Ulrichs nach der Wahl und ohne Beteiligung der FDP auch mit Befürwortern der Straßenausbaubeitragssatzung Gespräche über eine Zusammenarbeit suchte, wie diese in der konstituierenden Ratssitzung erklärten.

Davon ab ist keine Gruppenvereinbarung oder ein gemeinsames politisches Programm bekannt, lediglich Stichworte, die nicht über in der Belmer Kommunalpolitik völlig unstrittige Allgemeinplätze hinausgehen (Bahnhalt Vehrte/Belm, Digitalisierung). An Mitglieder der FDP hat Frank Ulrichs zur Begründung seines Vorschlags einer Gruppenbildung auch im Wesentlichen Berechnungsbeispiele von Sitzverteilungen verschickt.

Entscheidend ist zuletzt, dass die UWG-Fraktion und Frank Ulrichs die Erlangung von stimmberechtigten Gremiensitzen ausdrücklich (!) als Grund für die Gruppenbildung benannt haben, so nachzulesen in einer Presseerklärung vom 28.10.2021, veröffentlicht in der Ausgabe 11/2021 des Belmer Schaufensters (Seite 20). Diese Begründung wurde auch anderweitig gegenüber der Presse angegeben (vgl. Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 06.11.2021). Und auch in der hier beantworteten Pressemitteilung der UWG ist erneut zu lesen, dass aufgrund der vermeintlichen Absage nur eine „indirekte Vertretung“ möglich gewesen wäre und „dank des Wechsels“ eine Vertretung in Ausschüssen gegeben sei.

Daher liegt im Ergebnis nach Meinung der Freien Demokraten keine legale Gruppenbildung vor. Um eine Fraktion im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes handelt es sich ohnehin nicht.