FDP Wallenhorst begrüßt Aussetzung der Krippenbeiträge und Stundungsmöglichkeit für Unternehmen

Antragsformular
Die Freien Demokraten stellen ein Antragsmuster bereit (Foto: FDP Wallenhorst)

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bestimmen das Leben und den Umgang miteinander auch in Wallenhorst. Aufgrund der dramatischen Auswirkungen forderten die Freien Demokraten frühzeitig eine pauschale Stundung der Gewerbesteuer und eine Aussetzung der Krippen-Gebühren.

Die Aussetzung der Krippengebühren wurde zwischenzeitlich beschlossen, was die FDP selbstverständlich begrüßt. „Es wäre gerade in diesen Zeiten nicht vermittelbar gewesen, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Kinderbetreuung zur Kasse gebeten werden, die sie gar nicht in Anspruch nehmen können.“, so Markus Steinkamp, Ratsherr der FDP in Wallenhorst.

Auch über die Zahlung der Gewerbesteuer herrscht mittlerweile mehr Klarheit. Nachdem der Vorschlag der FDP koordiniert durch die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker Niedersachsen (VLK) in mehrere Räte eingebracht und entsprechende Beschlüsse gefällt wurden, reagierte das niedersächsische Innenministerium und empfahl den Kommunen mit Schreiben vom 25. März 2020, kommunale Steuern auf Antrag bis zum 31.12.2020 zu stunden, ohne dabei strenge Anforderungen an Prüfungen zu stellen oder Stundungszinsen zu erheben. So wird nun auch in Wallenhorst verfahren.

„Zwar hätten wir eine pauschale Stundung auch als Zeichen an die Unternehmerinnen und Unternehmer in Wallenhorst begrüßt,“, so Daniel Eling, Ortsvorsitzender der FDP Wallenhorst und Mitglied im Vorstand der VLK, „allerdings kann mit der jetzt gefundenen Lösung auch allen Unternehmen in Wallenhorst weitgehend unbürokratisch geholfen werden.“

Zur Unterstützung stellt die FDP Wallenhorst ein Muster für einen vereinfachten Antrag auf Steuerstundung bei der Gemeinde zur Verfügung.

Weitere Hilfsangebote

Die örtlichen Bundestagsabgeordneten Matthias Seestern-Pauly und Jens Beeck haben die verschiedenen Hilfen des Bundes zusammengefasst. Die FDP hat diese durch die Zustimmung zu einem Beschluss nach Art. 115 Grundgesetz im Bundestag unterstützt und möglich gemacht. Je mehr Unternehmen, soziale Dienstleister und Familien nun über die Hilfs- und Unterstützungsleistungen informiert sind und davon Gebrauch machen, desto mehr Arbeitsplätze können hoffentlich geschützt werden.

Ebenso verweisen wir auf kostenlose und Datenschutzkonforme Lösungen für die Arbeit im Home Office.