Mehr lokaler Umweltschutz für Wallenhorst

Kommunalrichtlinie
Bessere Fördermöglichkeiten, Ideen sind genug vorhanden (Foto: FDP Wallenhorst)

Das Bundesumweltministerium hat in einer Pressemitteilung Ende Oktober 2021 darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Kommunalrichtlinie zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Mit der im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative novellierten Richtlinie unterstützt das Ministerium Maßnahmen zum Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Auch kommunale Unternehmen können Zuwendungen bekommen.

Die Freien Demokraten sehen in der konsequenten Ausnutzung der Fördermöglichkeiten eine Chance, bisher nicht in die Umsetzung gelangte Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu realisieren. Dabei sollen auch die Gemeindewerke und die Wasserversorgung Wallenhorst berücksichtigt werden.

Moritz Halbach aus der Ratsfraktion der FDP verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf einige Maßnahmen, die seitens der FDP in der letzten Ratsperiode in die Diskussion eingebracht wurden, jedoch bisher nicht umgesetzt werden konnten. Besonders lohnend sind laut Halbach energieeffiziente Ersatzinvestitionen in gemeindeeigene Elektrogeräte auch vor Ablauf ihrer geplanten Nutzungsdauer (insbesondere Kühlschränke): „Das kommt auch für Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten in Betracht, bei denen die Gemeinde Träger ist.“ Halbach berichtet weiter: „Ebenso gibt es Potential bei der Stärkung der klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung.“ Einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität kann Wallenhorst laut Halbach durch die Einrichtung eines befestigten Fahrgemeinschaft-Sammelpunktes rund um das Westnetz-Gebäude beim „Stavermann-Kreisel“ leisten, inkl. Fahrradabstellmöglichkeit und Ladeeinrichtungen für Elektromobilität.

Die Fraktion der FDP hat einen entsprechenden Antrag in den Rat der Gemeinde eingebracht.