FDP Belm stellt Anfrage zu Straßenausbaubeiträgen

Baubetrieb
Wo gebaut wird, soll es nicht noch teurer werden (Symbolfoto: FDP Belm)

Zur Abdeckung von Investitionskosten, die durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von öffentlichen Einrichtungen entstehen, können Gemeinden unter bestimmten Umständen Beiträge erheben. Dazu gehören auch Straßenausbaubeiträge von den Anliegern öffentlicher Straßen. In Niedersachsen wird durch das Kommunalabgabengesetz den Kommunen die Entscheidung überlassen, ob Beiträge erhoben werden. Ein Drittel der niedersächsischen Gemeinden erhebt nach einer Umfrage des NDR keine Straßenausbaubeiträge und fährt damit gut. Für die Gemeinde Belm gilt das jedoch nicht, hier werden Anlieger von Gemeindestraßen bei deren Erneuerung mit teilweise sehr hohen Beträgen herangezogen. Diese können für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Nicht nur die Bürger werden belastet, auch für die Gemeinde sind die Beiträge nicht nur förderlich. Der Aufwand zur Erhebung ist sehr hoch. Es sind außerhalb von Belm bereits Fälle bekannt geworden, in denen der gesamte Aufwand zur Erhebung am Ende die eingenommenen Beiträge überstiegen hat, insbesondere, wenn Gerichte eingeschaltet werden. Davon abgesehen setzen die Beiträge einen falschen Anreiz für die Gemeinde, denn nur die aufwändige Erneuerung einer maroden Straße kann den Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung gestellt werden, nicht aber die regelmäßige Pflege, die den Verfall verhindert.

Die Straßenausbaubeiträge sind auch sonst massiv ungerecht. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht betroffen. Für die Bürgerinnen und Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht. Nach Meinung der Freien Demokraten ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel.

Für die FDP Belm betont Silke Wortmann deshalb, die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde aufzuheben zu wollen. Die Ratsfrau verweist darauf, dass die FDP diese zusätzliche Belastung der Bürger auf Landesebene seit langem ablehnt und in der Nachbargemeinde Wallenhorst jüngst auf Initiative der Liberalen hin die Abschaffung gelang.

„Die Sicherstellung einer intakten Infrastruktur ist eine Kernaufgabe der Gemeinde und sollte daher auch aus dem allgemeinen Steueraufkommen gezahlt werden“, stimmt Martin Wesseln von der Belmer FDP zu. Durch den Wegfall des Verwaltungsaufwands für einzelne Maßnahmen zur Heranziehung sowie durch den Anreiz, Straßen zu erhalten, statt alle 25 Jahre zu erneuern und durch die vorteilhaftere Berücksichtigung bei der Kreisumlage, würden Eigentümer und Mieter als Steuerzahler der Gemeinde über die Lebensdauer von Immobilien und Straßen gerechnet sogar dann deutlich bessergestellt, wenn zur Kompensation die Grundsteuer angehoben würde. Ggf. besser in Stand gehaltene Straßen wären ein angenehmer Nebeneffekt.

Überlegungen, die Straßenausbaubeiträge gestaffelt über einen längeren Zeitraum abzuschaffen, erteilen die Freien Demokraten deshalb eine Absage. Es mag zuerst als fairer Mittelweg erscheinen, z.B. über fünf oder zehn Jahre die Heranziehung der Anlieger und die Grundsteuer schrittweise anzupassen. Dies würde jedoch nur dazu führen, dass sich der gleichbleibende Verwaltungsaufwand für die dann geringeren Einnahmen noch weniger rechnet. Außerdem würde ein massiver Druck seitens der zwischenzeitlich betroffenen Anlieger entstehen, mit der Sanierung der eigenen Straße noch die wenigen Jahre bis zur endgültigen Abschaffung zu warten.

An den Bürgermeister wurde eine Anfrage gerichtet, wie sich die detaillierten Aufwände durch die Straßenausbaubeiträge und die finanziellen Folgen einer möglichen Abschaffung konkret für Belm darstellen. Auf Grundlage der Antwort kann dann das weitere Vorgehen diskutiert und eine Entscheidung des Rates vorbereitet werden. Die FDP Belm strebt an, dass die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben wird.